Über uns

Ihr regionaler Ansprechpartner rund um das Thema Immobilienbewertung.

Immobiliengutachter für Hamburg und Norddeutschland

Das Sachverständigenbüro Graeff ist Ihr kompetenter Partner für Immobilienbewertung im Großraum Hamburg und Norddeutschland. Unser Gründer, Franz Graeff, ist seit 2009 als Immobiliensachverständiger tätig und verfügt seit 2014 über die DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung der HypZert für Standard-, Gewerbe- und Spezialimmobilien. Dadurch erfüllen wir die hohen Anforderungen, die Finanzämter und Gerichte an Gutachter stellen, vergleichbar mit einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung.

Qualitätsgesicherte Immobilienbewertung

Neben der nachgewiesenen fachlichen Eignung und der langjährigen Marktexpertise trägt auch unsere hausinterne Qualitätssicherung zu unseren hochwertigen Dienstleistungen bei. So werden alle unsere Gutachten mittels des Vier-Augen-Prinzips durch einen zweiten Gutachter überprüft.

Unabhängigkeit und Transparenz in Immobilienbewertung und -beratung

Die Berufsgrundsätze der HypZert gewährleisten die Objektivität und Neutralität, das Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen sowie die Einhaltung der für den jeweiligen Auftraggeber geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Anweisungen.

Als Mitglied in Immobilienverband Deutschland - IVD und dem Bundesverband der öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. - b.v.s. unterstützen wir aktiv die Transparenz in Immobilienbewertung und -beratung. 

Qualifikation als zertifizierter Gutachter

Neben dem Masterabschluss an der Hochschule Anhalt auf dem Fachgebiet der Immobilienbewertung verfügt Franz Graeff seit 2014 über die Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 als Immobiliengutacher HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke.

Die HypZert ist die führende Zertifizierungsstelle für Immobiliengutachter in der Finanzwirtschaft in Deutschland und prüft analog zur öffentlichen Bestellung die besondere Sachkunde, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit von Sachverständigen und gewährleistet, dass die gutachterlichen Leistungen höchste, europäisch anerkannte Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie entsprechen damit den hohen gesetzlichen Anforderungen, welche an die Gutachter nach § 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG) und § 6 Beleihungswert-ermittlungsverordnung (BelWertV) in Deutschland gestellt werden.

Die Grundsätze für die Berufsausübung bestimmen das Verhalten der zertifizierten Gutachter in ihren Beziehungen zu Auftraggebern, Interessenten, Mitarbeitern, Bewerbern, Lieferanten, Verbänden und der Öffentlichkeit. Die zertifizierten Gutachter verpflichten sich zur Einhaltung dieser Grundsätze. Sie unterwerfen sich in strittigen Fragen einem Schiedsgericht der Zertifizierungsstelle durch gesonderte Vereinbarung.

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